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Didaktikmodul für Coiffeuse / Coiffeur

Lehrgangsleitung

Ruth Knellwolf

ruth.knellwolfNULL@bbm-tg.ch

Didaktikmodul für Coiffeuse / Coiffeur

Die Anforderungen und Verantwortungen im Coiffeurberuf werden immer vielfältiger und anspruchsvoller. Mit der modularen Weiterbildung bringen Sie sich auf Ihrem Berufsweg weiter. Sie erweitern Ihr fachliches Wissen und können dies in Ihren Alltag einbauen.

In der Bildungsverordnung für die Grundbildung, die am 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt wurde, sind die Kriterien aufgeführt, welche zur Ausbildungsberechtigung führen können.

Der Weg für die Ausbildungsberechtigung führt über den Berufsbildnerkurs Modul 1 (Berufsbildnerkurs) und über den Besuch des Didaktikmoduls „Lehren und Lernen“. Die Absolventen eines solchen Moduls schliessen mit einer von coiffureSUISSE organisierten Lernzielüberprüfung am Ende der Ausbildung ab.

Am Bildungszentrum für Bau und Mode wird das Didaktikmodul angeboten, das als Schwerpunktthema „Lehren und Lernen im Betrieb“ beinhaltet. Am Schluss des Kurses sind Sie in der Lage, Lernende fachgerecht und kompetent auszubilden.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Kursdokumentation oder wenden Sie sich direkt mit Ihren Fragen an uns. Wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie für Ihre Weiterbildung das Bildungszentrum für Bau und Mode Kreuzlingen (BBM) gewählt haben. Wir werden alles unternehmen Ihr Streben nach Wissens- und Kompetenzentwicklung zu unterstützen.

Die Lehrgangsleitung
Ruth Knellwolf Methodik / Didaktik
Carmen Tobler Praxisbegleitung

Lehrgangsinformation

Informationsabend Didaktikmodul - Lehren und Lernen im Betrieb
19. August 2024 ♦ 19:00 Uhr ♦ Bildungszentrum für Bau und Mode ♦ Schulhaus Gaissbergstrasse 8 ♦ 8280 Kreuzlingen ♦ Zimmer KG104 / 1. Stock

Für die Anmeldung zum Informationsabend verwenden Sie das elektronische Anmeldeformular des BBM Kreuzlingen (https://bbm.tg.ch/weiterbildung).

Start zum Lehrgang Didaktikmodul für Coiffeuse / Coiffeur
Der Lehrgang startet am Montag, 04. November 2024

Planen, durchführen und auswerten eines Leistungsziels
Als Grundlage gelten die im Bildungsplan unter den Leitzielen 1-5 aufgelisteten Leistungsziele, welche im 1. – 6. Semester ausgebildet werden.

Planen

  • Instruktion nach fachlichen, methodisch-didaktischen und pädagogischen Kriterien planen
  • entsprechende Hilfsmittel bereitstellen, Lernkontrollen planen
  • ein persönliches Planungsinstrument auf der Grundlage von didaktischen Kriterien entwickeln

Durchführen
Die Instruktion im Sinne der Planung durchführen

  • den Lernprozess in einem förderlichen Lernklima nach methodisch-didaktischen Kriterien steuern den Lernenden Rückmeldungen geben

Auswerten
Die Instruktion reflektieren (Abweichungen von der Planung, Selbstbeurteilung, Änderung für eine nächste Instruktion)

Kompetenzen

  • korrekte Arbeitsinstruktionen an Lernende und Förderung und Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Fachkompetenzen
  • Lernschritte sinnvoll planen und gestalten
  • theoretische Kenntnisse mit der Praxis vernetzen und vertiefen

Diese Kompetenzen werden anhand der Leistungsziele aus dem jeweils gültigen Bildungsplan vermittelt und geübt.

Lernziele

  • Arbeiten fachgerecht planen, durchführen und bewerten
  • Ausbildungseinheiten schriftlich planen
  • Verschiedene methodisch-didaktische Hilfsmittel einsetzen, um die Grundbildung im Betrieb abwechslungsreich zu gestalten
  • Lernschritte beobachten und Ergebnisse beurteilen
  • Feedback geben, welche Lernende in ihrer Entwicklung fördert
  • Ausbildungseinheiten reflektieren und evaluieren

Dauer
Der Lehrgang umfasst 80 Lektionen. Davon sind 50 Lektionen theoretischer und 30 Lektionen praxisbezogener Unterricht.

Kosten
Lehrgang Kosten pro Semester CHF 1’580.00
Material/Lehrmittel ca. CHF 300.00.

Es werden nur die effektiven Kosten der Lehrmittel und des Materials verrechnet. Die Rechnungsstellung für allfälliges Verbrauchsmaterial erfolgt jeweils nach deren Bezug direkt durch die Kursleitung.

Kurstag
Der Lehrgang findet jeweils am Montagnachmittag und/oder Abend statt.

Ein Lektionenplan mit den Lerninhalten wird frühzeitig, vor Lehrgangsbeginn, den Teilnehmern zugestellt.

Anwesenheitspflicht
Der Lehrgang gilt als besucht, wenn mindestens 80% der Lektionen besucht wurden. Gesuche für längere Abwesenheiten (Krankheit, Unfall, Militär etc.) sind in schriftlicher Form durch die Teilnehmenden an die Lehrgangsleitung zu richten. Nach dem Erfüllen der Vorgaben erhalten am Lehrgangsende alle Teilnehmenden eine Bestätigung. Die Rekursinstanz ist die Schulleitung des BBM.

Selbststudium
Das Didaktikmodul - Lehren und Lernen im Betrieb ist eine Erwachsenenbildung. Die im Präsenzunterricht vermittelten Lerninhalte müssen im Selbststudium vertieft werden. Das persönliche Lernen ist individuell und selbstorganisiert zu gestalten. Es wird empfohlen für das Selbststudium mindestens so viel Zeit wie für den Unterricht einzuplanen und den Transfer zur Praxis herzustellen.

Anmeldung
Für die Anmeldung verwenden Sie das elektronische Anmeldeformular des BBM. Die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt, bei erfüllten Voraussetzungen, in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die elektronische Anmeldung ist gemäss den AGB verbindlich.

Anmeldeschluss: 04. Oktober 2024

Der Lehrgang wird nur bei genügender Beteiligung durchgeführt. Die Leitung behält sich Änderungen hinsichtlich Fächerzuteilung, Unterrichtsort, Unterrichtstag, Unterrichtszeiten sowie den Kosten vor. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen.

Ausrüstung
Teilnehmende benötigen während der Weiterbildungszeit ein BYOD-Gerät, dass bei Bedarf auch an den Kursabenden eingesetzt werden kann und auf dem der Zugang auf Office 365, Teams, sowie E-Mail zu gewährleisten ist.

Das Office 365 wird während des Vorbereitungslehrgangs den Teilnehmenden kostenlos zur Verfügung gestellt.

EFZ-Ordner, Ausbildungs-Handbuch (Auflage 1.1.2014), coiffureSUISSE, Moserstrasse 52, Postfach 641, 3000 Bern https://coiffuresuisse.ch

Ausbildungsort
Bildungszentrum für Bau und Mode, Gaissbergstrasse 8 ♦ 8280 Kreuzlingen

Kompetenznachweis Lehrgang

  • Planen, Durchführen und Auswerten eines zugelosten Leistungsziels (oder Teile davon) aus dem jeweils gültigen Bildungsplan (Kandidatin/Lernende) = 30-35 Minuten
  • Gespräch über das durchgeführte Leistungsziel oder Teile davon (Kandidatin/Expertinnen) = 5-10 Minuten

Modulprüfung/ Voraussetzungen

Ausbildungsberechtigung
Erfolgreich abgeschlossene Grundbildung als Coiffeuse / Coiffeur EFZ. 3 Jahre Berufspraxis sind nicht mehr zwingend notwendig, es kann direkt nach erfolgreichem Abschluss als EFZ Coiffeuse / Coiffeur die Modulausbildung in Angriff genommen werden.

Der erfolgreich absolvierte Abschluss des Didaktikmoduls und der Kursausweis von Modul 1 (Lehrmeisterkurs) führen zusammen mit dem Fähigkeitsausweis Coiffeuse / Coiffeur EFZ und 3 Jahren Berufspraxis seit dem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zur Ausbildungsberechtigung (s. dazu auch Verordnung über die berufliche Grundbildung BiVo, Art. 12, Abs b).

Zulassungsbedingungen

Anmeldung zur Didaktikmodulprüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt 3 Monate vor der Prüfung, schriftlich an coiffureSUISSE, Sekretariat Aus- und Weiterbildung, Postfach 641, 3000 Bern 22.

  • Kopie Eidg. Fähigkeitszeugnis als Coiffeuse / Coiffeur oder gleichwertiger Ausweis mit einer Anerkennung auf Gleichwertigkeit vom SBFI
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto und Unterschrift (ID oder Pass)
  • Zusammenstellung (CV) über die genaue berufliche Ausbildung und Praxis
  • Kopie Arbeitszeugnisse
  • Angaben der Prüfungssprache
  • Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)

Die Didaktikmodulprüfung wird durch coiffureSUISSE durchgeführt. Es müssen mindestens 8 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen.

Die Modulprüfung erfolgt am Ende des entsprechenden Moduls und wird separat von coiffureSUISSE in Rechnung (Kosten ca. CHF 500.00) gestellt. Weitere Informationen zur Prüfungsdurchführung, Reglement und Wegleitung finden Sie bei coiffureSUISSE.

https://coiffuresuisse.ch

Prüfungszulassung
Bei nicht fristgerechter Einreichung der Zulassung/Anmeldung und den dazugehörenden Unterlagen, sowie der nicht fristgerechten Überweisung der Prüfungsgebühr, kann die Kommission eine Zulassung verweigern.

Ausnahme für die Zulassung zum Modulabschluss
Fehlt die erfolgreich abgeschlossene Grundbildung als Coiffeuse / Coiffeur EFZ oder eine Gleichwertigkeitsbestätigung, erfolgt in Einzelfällen die Zulassung zum Modulabschluss auf begründeten Antrag durch die zuständige kantonale Behörde, wenn bereits eine Ausbildungsbewilligung vorliegt.

Wiederholung Modulabschluss
Der Modulabschluss kann bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit wiederholt werden. Zwischen den Wiederholungen müssen keine Fristen eingehalten werden.

Allgemeine Bedingungen

Abmeldung vor Kursbeginn
Für Abmeldungen, welche vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei uns eintreffen, gelten folgende Unkostenbeiträge:

  • bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangskosten
  • 29 Tage bis Lehrgangsbeginn: 75% der Lehrgangskosten

Abmeldungen oder Fernbleiben bei und nach Beginn des Lehrgangs haben den Verfall der gesamten Lehrgangkosten zur Folge.

Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Lehrgangsteilnehmende sind von Seiten des BBM nicht gegen Unfälle versichert.

Schul- und Ferienkalender
Ferienplan BBM Kreuzlingen

Schulleitung / Lehrgangsleitung
Fabienne Lachat, Rektorat
Ruth Knellwolf, Lehrgangsleiter Weiterbildung Coiffeuse / Coiffeur

Adresse
Bildungszentrum für Bau und Mode Gaissbergstrasse 8 • 8280 Kreuzlingen
Tel +41 58 345 63 00
weiterbildungNULL@bbm-tg.ch

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